Nicht-EU Bestellungen

Rechnungsadresse Ausland/Nicht-EU  - Lieferadresse Deutschland:

Liegt nur die Rechnungsadresse einer Bestellung in der Schweiz oder Nicht-EU und die Lieferadresse in Deutschland, erhalten Sie eine Brutto-Rechnung (Rechnung inklusive Deutscher Mehrwertsteuer).

Für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung benötigen von Ihnen wir nach Prüfung bei unserem Steuerbüro folgende Dokumente:

  • Voraussetzungen


1. Abgestempelte Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3 a UStG) (§ 17 UStDV, Abschnitt 137 Abs. 10 UStR). Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Originalrechnung von der Zollstelle des Ausfuhrlandes abstempeln zu lassen. Wichtig: Der Stempel muss komplett und deutlich erkennbar sein!

Die Ausfuhr- und Abnahmebescheinigung legen wir als Händler Ihren Bestellungen an eine deutsche Lieferadresse bei.

Der Kunde kann diese nun bei der Ausfuhr aus Deutschland abstempeln und Ihnen zukommen lassen.

Allerdings ist eine Rechnung mit einer Schweizer Rechnungsadresse hierfür auch ausreichend.

Download der "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3 a UStG)" hier .

 

  • Was wird benötigt?


2. Eine Kopie vom Personalausweis oder ein ähnliches Dokument als Nachweis, dass der Käufer in der Schweiz oder im Nicht-EU-Ausland lebt.

Sobald diese Dokumente vollständig ausgefüllt und abgestempelt vorliegen, dürfen wir laut Zoll- und Steuerbehörde die im Voraus bezahlte Mehrwertsteuer an Sie zurück überweisen.

Wir unterliegen den Auflagen des Finanzamtes.

  • Wie erfolgt die Rückzahlung?


3. Die Rückzahlung der Mehrwertsteuer kann nur mittels PayPal oder Kreditkarte erfolgen.